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Lenk- &
ruhezeiten

Die Sicherheit sowie der Komfort für Sie als Kunde steht bei uns immer an oberster Stelle. Daher halten wir uns genauestens an die gesetzlichen Richtlinien in Bezug auf die Einsatz-, Lenk- & Ruhezeiten unserer Lenker. Damit auch Sie einen kleinen Einblick dazu bekommen, haben wir einen Auszug aus dem Handbuch
„Lenk- und Ruhezeiten“ der WKO für Sie zusammengefasst:

Lenkzeit

  • Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten.
  • Zweimal wöchentlich darf die tägliche Lenkzeit auf 10 Stunden ausgedehnt werden.
  • Innerhalb einer Woche darf die gesamte Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten. In der Doppelwoche (= zwei aufeinander folgende Wochen) darf die Gesamtlenkzeit höchstens 90 Stunden betragen. Als Woche gilt die Kalenderwoche von Montag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr.

Lenkpausen

  • Fahrtunterbrechungen sind gesetzlich angeordnete Unterbrechungen der Lenkzeit und dienen einerseits der Erholung des Lenkers sowie andererseits der Erhaltung der Verkehrssicherheit.
  • Der Lenker darf während der Fahrtunterbrechung keine anderen Arbeiten verrichten (z.B. Be- und Entladetätigkeiten oder sonstige Arbeiten).
  • Fahrtunterbrechungen/Fahrtunterbrechungsteile können mit einer Ruhepause/Ruhepausenteilen zusammenfallen.
  • Nach einer Lenkzeit von jeweils 4,5 Stunden hat der Lenker eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit nimmt.
  • Die Fahrtunterbrechung nach jeweils 4,5 Stunden kann zweimal geteilt werden. Der erste Teil muss mindestens 15 Minuten, der zweite Teil mindestens 30 Minuten betragen. Kürzere Pausen als 15 Minuten gelten nicht als Fahrunterbrechung/Lenkpause.
  • Bei Beginn des letzten Teiles der Fahrtunterbrechung darf aber die Lenkzeit von 4,5 Stunden noch nicht überschritten sein.

Tägliche Ruhezeiten

Ruhezeiten dienen dem Lenker für private Zwecke bzw. zur Befriedigung des Schlafbedürfnisses. Man unterscheidet zwischen der täglichen und der wöchentlichen sowie zwischen der regelmäßigen und der reduzierten Ruhezeit.

Regelmäßige tägliche Ruhezeit bei Ein-Fahrer-Betrieb

Bei Ein-Fahrer-Betrieb hat der Lenker eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden innerhalb von 24 Stunden nach Ende einer vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit einzulegen.

Die tägliche Ruhezeit kann in 2 Teilen genommen werden (geteilte Ruhezeit). Der erste Teil muss ununterbrochen mindestens 3 Stunden, der zweite Teil ununterbrochen mindestens 9 Stunden betragen (bei Teilung insgesamt also 12 Stunden).

Reduzierte tägliche Ruhezeit bei Ein-Fahrer-Betrieb

Der Lenker kann die regelmäßige tägliche Ruhezeit von 11 Stunden auf mindestens 9 Stunden verkürzen (reduzierte Ruhezeit).
Eine solche Verkürzung auf 9 Stunden ist aber höchstens 3-mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten zulässig.

An wie vielen Tagen in einer Woche verkürzt werden darf, hängt davon ab, ob die wöchentliche Ruhezeit als Wochenendruhe oder als Wochenruhe geplant ist.

Tägliche Ruhezeit bei Mehrfahrer-Betrieb

Bei Mehrfahrer-Betrieb hat der Lenker eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 zusammenhängenden Stunden innerhalb von 30 Stunden nach Ende einer vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit einzulegen.

Da die Ruhepause (anders als die Fahrtunterbrechung) nach österreichischer Rechtslage nicht im fahrenden Fahrzeug verbracht werden darf (der Lenker/Beifahrer muss sich in der Ruhepause vom Fahrzeug entfernen können), muss das Fahrzeug (auch bei Mehrfahrer-Betrieb) spätestens nach 6 Stunden Fahrbewegung mindestens 45 Minuten (bei einer Tagesarbeitszeit über 9 Stunden) zur Einhaltung der Ruhepause stillstehen.

Die „Einsatzzeit“ darf 21h betragen (30h minus 9h Tagesruhezeit); innerhalb der 21h ist die max. Tageslenkzeit mit 10h begrenzt. Nach 6h ununterbrochener Fahrzeit muss der Omnibus zwingend stehen bleiben, da beide Lenker verpflichtend die gesetzliche Ruhepause – die nicht im fahrenden Fahrzeug verbracht werden darf – einhalten müssen. Danach kann der Omnibus so lange ununterbrochen weiterfahren, bis beide Lenker die max. Tageslenkzeit von 10h erreicht haben.

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